Ziel der Tafel ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschafts-prozess nicht mehr verwendet werden können, an Bedürftige zu verteilen.Die Abgabe von Lebensmitteln durch die Tafel Ahrweiler kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, die Sozialleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld II, „Sozialhilfe“ oder eine geringe Rente erhalten.
Bedürftigkeitsprüfung
Bei der ersten Inanspruchnahme wird die Bedürftigkeit unter Vorlage des Einkommensnachweises sowie eines Identitätsnachweises festgestellt. Danach wird die Bedürftigkeit in regelmäßigen Abständen geprüft.
Kundenkarte
Je Haushalt wird eine Kundenkarte für alle zu der Haushaltsgemeinschaft gehörenden Personen ausgestellt. Die Karte ist nicht übertragbar und gilt nurfür die Personen, die im Antrag namentlich aufgeführt sind.
Ausgabe
Die Inanspruchnahme der Tafel ist nur für Personen mit Kundenkarte möglich, und dies nur alle 3 Wochen.Die Abgabe erfolgt gegen eine symbolische Gebühr von 1 € je Haushalt und ist einmal pro Ausgabetag möglich. Die am jeweiligen Ausgabetag verfügbaren Lebensmittel werden gerecht verteilt. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.
Keine Selbstbedienung
Die Lebensmittelausgabe erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter. Eine Selbstbedienung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich. Die Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Mitarbeiter/innen ist Folge zu leisten.